Verordnung auf dem Sachgebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Dieses Dokument ist eine Gemeindeverordnung, die regelt, wie, von wem und innerhalb welcher Fristen die Verwaltungsverfahren abgewickelt werden, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Die Verordnung sieht auch die Modalitäten vor, anhand derer das Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen ausgeübt werden kann.

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Veröffentlichungsdatum

28.08.2026

Beschreibung

Dieses Dokument regelt, gemäß Regionalgesetz vom 31. Juli 1993, Nr. 13, jene Verfahren, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung fallen. Es legt die Fristen fest, innerhalb der die Verfahren abgeschlossen werden müssen und die für die Bearbeitung zuständige Verwaltungseinheit.

Außerdem regelt diese Verordnung den Anwendungsbereich des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen im Sinne des Art. 26 des Regionalgesetzes vom 31. Juli 1993, Nr. 13.


Die vorliegende Gemeindeverordnung wurde mit Beschluss Nr. 9 vom 23.02.1998 des Gemeinderats genehmigt und mit Beschluss Nr. 17 vom 29.05.2006 des Gemeinderats ergänzt.

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Veröffentlichungsdatum

28.08.2026

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026, 10:53 Uhr

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