Frauennachttaxi

Die Gemeinde Nals hat zusammen mit den Gemeinden Algund, Lana, Marling, Meran, Tscherms, Riffian, Kuens, Tirol, Schenna, Tisens und Partschins  das Frauennachttaxi eingerichtet. Jede Frau, die mindestens 16 Jahre alt ist und in einer der zehn beteiligten Gemeinden ihren Wohnsitz hat, kann bis zu 52 Mal im Jahr den Frauennachttaxidienst (20.30 Uhr bis 6.00 Uhr) beanspruchen.

Die Abrechnung der Taxi-Gutscheine ist digitalisiert: Die Taxifahrer/innen sind mit einer eigenen App ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden. 

Dort wird der Betrag von 10 € pro Fahrt den Nutzerinnen nach Vorlage eines Personalausweises, der Gesundheitskarte und der IBAN Nummer vom zuständigen Personal rückerstattet. Eine Vorlage von Gutscheinen oder Quittungen in Papierform ist nicht erforderlich. Der Fahrtkostenbeitrag kann von den anspruchsberechtigten Frauen bis zum 28. Februar des Folgejahres beim zuständigen Amt (Buchhaltung) der Wohnsitzgemeinde Nals eingelöst werden.

Die Fahrten des Frauennachttaxis sind nicht mit jenen des SeniorInnentaxis kumulierbar. Auch Frauen über 70 können demnach maximal 52 Gutscheine im Jahr einlösen.

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